Größter Beitrag zur Verbesserung im EU-eGovernment-Benchmarking
Das EU-eGovernment-Benchmarking ist die wichtigste europäische Vergleichsstudie nationaler E-Government-Dienste und wird jährlich von der EU-Kommission durchgeführt. Es vergleicht die Umsetzung von E-Government-Diensten in insgesamt 31 europäischen Staaten.
In den letzten Jahren hat die EU den Fokus immer stärker auf eGovernment-Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen gesetzt, die den Lebenslagen (z. B. Beruf, Familie, Ausbildung, …) zuordenbar sind. Dabei wird besonderer Wert auf eine vollständig medienbruchfreie Abwicklung der Dienstleistungen (Online-Reifegrad) gelegt. Das EU-Benchmarking fokussiert nicht nur auf qualitative Anforderungen, wie Bedarfs- und Nutzerorientierung oder vollständige elektronische Abwicklung sondern favorisiert dabei die Umsetzung von „Basisdienstleistungen“ für Bürger und Unternehmen. Künftig will die EU auch „eProcurement“ und „eInvoicing“ – also den gesamten Prozess von der Online-Ausschreibung bis zur elektronischen Rechnungsstellung – bewerten, die als Standardleistung in jeder Verwaltung vorhanden sein sollten.
Neben dem Online-Reifegrad war bislang wichtigste Bewertungskategorie die Nutzerorientierung. Online-Services sollen möglichst intuitiv, selbsterklärend und ohne zusätzliche Vorkenntnisse oder besondere technische Voraussetzungen für möglichst viele Nutzer zugänglich sein und eine reale Alternative zum Behördengang darstellen.
Prämiert werden die Beiträge, die wesentlich dazu beitragen, die deutsche Platzierung im EU-eGovernment-Benchmarking zu verbessern.
Dabei werden 3 Preise in den folgenden Gruppen vergeben:
- Länder
- kreisfreie Städte und Landkreise
- kreisgebundene Städte und Gemeinden
Bewertungskriterien sind daher:
Entsprechen die Dienste den tatsächlichen Bedürfnissen der vorgesehenen Nutzergruppe?
- Ist eine medienbruchfreie Komplettabwicklung des gesamten Prozesses online möglich?
- Sind die Dienstleistungen von den vorgesehenen Nutzergruppen positiv angenommen worden (Nutzererfahrung)?
Die Einreichungen sollen sich auf zentrale Dienstleistungen auf Landes- oder Kommunalebene beziehen, die von Bürgern und Unternehmen besonders häufig bzw. regelmäßig in Anspruch genommen werden, wie z. B.:
- Bürger: Umzugsanmeldungen, Baugenehmigungen, Kfz-Zulassungen, Urkundenanträge/-versand, Kindergeld, Diebstahlanzeigen, Einkommensteuer, Arbeitssuche, öffentliche Bibliotheken
- Unternehmen: Registrierung eines neuen Unternehmens, umweltbezogene Genehmigungen, Öffentliche Vergabe
Hier finden Sie die Teilnahmeunterlagen für diese Kategorie (Download)



